Unterhaltsschuldner sollen sich nicht durch den Wegzug ins Ausland ihrer Unterhaltspflicht entziehen können. Geregelt wird das im Haager Übereinkommen (Haager Übereinkommen vom 23.11.2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen), das am 01.08.2014 in Kraft getreten ist. Das Abkommen sieht vor, dass in jedem EU-Mitgliedsstaat Behörden eingerichtet werden, die für Verfahren wegen Kindesunterhalt zuständig sind. Durch die Kooperation der Behörden untereinander sollen Unterhaltsforderungen international durchgesetzt werden können. Des Weiteren werden Unterhaltsurteile aufgrund des Haager Übereinkommens schneller in anderen Mitgliedsstaaten anerkannt.