Anwalt in Deutschland und Frankreich

Warum man sich an einen in Deutschland und Frankreich zugelassenen Anwalt wenden sollte

 

Vergleicht man das deutsche Recht mit dem französischen Recht, so stellt man fest, dass es große Unterschiede zwischen den beiden Rechtsystemen gibt. Auch die Herangehensweise von deutschen und französischen Anwälte ist mitunter nicht die gleiche. Das liegt unter anderem daran, dass die Ausbildungen der Anwälte in Frankreich und Deutschland anders aufgebaut ist. Während sich der Rechtsanwalt in Frankreich früh entscheiden müssen, ob sie Richter, Staatsanwalt, Anwalt oder Jurist werden möchte, ist dies in Deutschland erst nach dem 2. Staatsexamen notwendig. Auch im Ablauf des Studiums bestehen Unterschiede.

 

Aufgrund der zahlreichen Unterschiede beider Rechtssysteme ist davon abzuraten, das Recht seines Heimatlandes einfach auf das andere Land übertragen zu wollen. Eine Forderung kann im anderen Land beispielsweise bereits verjährt sein. Dadurch kann bei Unkenntnis ein Prozess verloren werden. Ein Anwalt, der sowohl in Deutschland wie auch in Frankreich tätig ist und beide Rechtssysteme beherrscht, kann die Ansprüche eines Mandanten im anderen Land geltend machen unter Berücksichtigung der Gewohnheiten seines Mandanten.

 

Verfügt der Anwalt über eine Zulassung in Deutschland und Frankreich, so kann er auf beiden Seiten des Rheins vor Gericht auftreten. In Deutschland ist ein Rechtsanwalt vor allen Landgerichten zugelassen. Dagegen ist ein Avocat in Frankreich nur vor dem Landgericht seiner Anwaltskammer, bei der er eingeschrieben ist, zugelassen. Für Prozesse vor anderen Landgerichten muss er daher einen bei dem jeweiligen Landgericht (Tribunal de Grande Instance) zugelassenen Avocat als Postulationsanwalt beauftragen. Der Postulationsanwalt reicht die Schriftsätze ein und übernimmt die Korrespondenz mit dem Gericht.


Für die Lösung deutsch-französischer Sachverhalte ist daher neben der sprachlichen Komponente sinnvoll, dass der Anwalt die Unterschiede beider Rechtssysteme kennt, um die Ziele und Hintergründe des Mandanten erfassen und auf Unterschiede aufmerksam machen zu können.

Anika WISSMANN
Rechtsanwältin & Avocat
Deutschland - Frankreich