Arbeitnehmerentsendung Deutschland - Frankreich

Änderungen für die Arbeitnehmerentsendung von Deutschland nach Frankreich

 

Jedes Unternehmen mit Sitz in Deutschland, das in Frankreich Tätigkeiten durch eigene Arbeitnehmer ausführen möchte, muss vorab eine Erklärung über die Entsendung von Arbeitnehmern abgeben.

Die Erklärung ist bei der örtlich zuständigen Stelle der DIRECCTE abzugeben.

Dafür gelten ab dem 15. Juni 2016 neue Formulare, die per Einschreiben an die zuständige Behörde zu richten sind.


Für die Anmeldung ist zu unterscheiden, ob es sich um eine internationale Dienstleistung, eine Entsendung zur Niederlassung oder um eine Arbeitnehmerentsendung einer Zeitarbeitsfirma handelt.

Für weitere Informationen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Anika WISSMANN
Rechtsanwältin & Avocat
Deutschland - Frankreich