Meldepflicht - Adressrecherche zur Auffindung von Schuldnern

Änderungen im Melderecht

Nach der Änderung des Melderechts am 01.11.2015 hat das Melderecht, nun im Bundesmeldegesetz (BMG) geregelt, wichtige und umfassende Änderungen erfahren.

Grundlage der Gesetzesänderung war die Grundgesetzänderung im Zuge der Föderalismusreform von 2006. Danach ist das Melderecht, das ursprünglich als Rahmenkompetenz des Bundes ausgestaltet war, zur Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes geworden. Die Rahmenkompetenz ist somit aufgegeben worden. Durch die Rahmenkompetenz hatte ursprünglich jedes Bundesland die Möglichkeit, die Bereiche, die vom Bund noch nicht geregelt worden waren, selbst zu regeln. Das führte jedoch dazu, dass es Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern gab und der Austausch erschwert wurde.

Mit dem neuen Melderecht wurde somit ein bundesweit einheitliches Melderecht ins Leben gerufen. Dies erleichtert auch den Austausch zwischen den Behörden. Im neu geregelten System ist ein Online Zugang für bundesweit gespeicherte Daten eingerichtet worden. Somit hat ein eine Behörde künftig auch unmittelbar Zugriff auf Daten aus anderen Bundesländern.

Durch die Registrierung der Bürger stellt das Melderecht eine wichtige Quelle zu Informationen der Bürger dar.

Anders als in Frankreich, in dem die Bürger sich nicht beim Einwohnermeldeamt anmelden müssen, erleichtert die deutsche Meldepflicht, Schuldner in Deutschland aufzufinden.

Anfragen von Melderegisterauskünften zu Werbezwecken dürfen jedoch nicht ohne weiteres beantwortet werden. Daten zu Werbezwecken dürfen nur mit Einwilligung der betroffenen Personen herausgegeben werden.

Sollen Informationen aus dem Melderegister angefordert werden, so ist der Grund dafür zu nennen und die erhaltenen Informationen sind ausschließlich zu dem angegebenen Grund zu verwenden.


Durch die bundeseinheitliche Regelung ist davon auszugehen, dass Informationen aus dem Melderegister künftig schneller zu erhalten sind.

 

Anika WISSMANN
Rechtsanwältin & Avocat
Deutschland - Frankreich