Schadensersatz während der Kündigungsfrist

Hat eine Partei einen Vertrag wirksam gekündigt, so hat sie den Vertrag bis zum Ablauf der Kündigungsfrist ordnungsgemäß zu erfüllen. Verstößt sie gegen Vertragspflichten und zerstört damit das vertragliche Gleichgewicht, so macht sie sich schadensersatzpflichtig.

Ein Lebensmittelproduzent (A) hatte mit einem Großhändler (B) in Frankreich einen Vertrag über die Abnahme von Lebensmitteln und deren Verkauf geschlossen. B hatte den Vertrag mit 6-monatiger Frist gekündigt, gemäß der vertraglichen Vereinbarung. Nach Ausspruch der Kündigung bestellte B deutlich weniger bei A. Im Vergleich zu den Vorjahren kaufte B nur noch 12% des üblichen Umfangs. Durch diesen Rückgang an Warenabnahme musste A das Insolvenzverfahren eröffnen. A hat B daher auf Schadensersatz verklagt wegen Verletzung der vertraglichen Verpflichtungen. Der Vertrag hatte zwar keine genauen Angaben zum Umfang gemacht, hat aber eine Größenordnung für die kommenden Jahre angegeben. Die Cour de Cassation hatte die Vertragsverletzung in dem plötzlichen und unverhältnismäßigen Rückgang der Abnahme gesehen und die Verurteilung auf Schadensersatz der Cour d’Appel bestätigt.

Wird der Vertragsumfang plötzlich und unerwartet erheblich geändert, so stellt das einen Verstoß gegen das Gebot der gutgläubigen Erfüllung dar. Der Vertrag ist aber auch während der Kündigungsfristen zu erfüllen. Erfüllt eine Partei ihre Verpflichtungen während der Kündigungsfrist nicht gutgläubig, macht sie sich schadensersatzpflichtig.