Reform des französischen Scheidungsrechts

Frankreich führt eine außergerichtliche Scheidung ein

 

Seit Januar 2017 ist es in Frankreich möglich, sich scheiden zu lassen, ohne dafür zum Gericht zu gehen.

Ziel dieser Änderung ist es, die Gerichte zu entlasten.

Den Eheleuten steht mit dieser Gesetzesänderung nunmehr die Möglichkeit offen, sich durch schriftlichen Vertrag unter Mitwirkung durch Anwälte, scheiden zu lassen.

Wollen sich die Ehegatten ohne Einschaltung eines Richters scheiden lassen, müssen mehrere Voraussetzungen vorliegen:

-Jeder Ehepartner wird von einem Anwalt vertreten. Jeder kann einen Anwalt seiner Wahl bestellen. Es gibt dafür keine örtliche Beschränkung.

-Es wird eine schriftliche Scheidungsvereinbarung erstellt.

-Der Entwurf muss per Einschreiben mit Rückschein zugestellt werden und jeder Ehegatte muss über mindestens 15 Tage Bedenkzeit verfügen.

-Beide Parteien müssen sich über alle Punkte der Vereinbarung einig werden.

-Die Vereinbarung muss von beiden Anwälten unterschrieben werden.

-Die Vereinbarung wird von einem Notar registriert.

 

Im Unterschied zu den gerichtlichen Verfahren wird die Scheidung also nicht mehr durch einen Richter verkündet und nicht mehr gerichtlich überprüft.

 

Es bedarf aber immer dann eines gerichtlichen Verfahrens, wenn aus der Ehe minderjährige Kinder hervorgegangen sind und diese von einem Richter gehört werden wollen.

Dafür muss das Kind über sein Recht, vom Richter angehört zu werden,  informiert werden. Dabei stellt sich die Frage, wann ein Kind dazu das hinreichende Verständnis hat. Dazu hat sich der Gesetzgeber nicht ausgesprochen. Die Feststellung obliegt in dem neuen Verfahren demnach den Eltern.

 

Durch die einvernehmliche, außergerichtliche Scheidung kann die Scheidung ohne Einschaltung der Gerichte erfolgen. Anders als bisher müssen für diese Scheidung aber zwei Anwälte eingeschaltet werden. In einem gerichtlichen Verfahren genügte bislang ein Anwalt, wenn sich die Parteien einig waren.

Nach dem neuen Verfahren könnten sich Ehepartner innerhalb kürzester Zeit scheiden lassen.

Eine so in Frankreich durchgeführte Scheidung wird auch in Deutschland anerkannt und vollstreckbar sein.

 

Anika WISSMANN
Rechtsanwältin & Avocat
Deutschland - Frankreich