Klage aus Frankreich?

Wenn Sie eine Klage aus Frankreich erhalten haben, ist schnelles Handeln geboten

 

I.Welchen Aufbau hat eine Klage aus Frankreich?

Die Klage vor französischen Gerichten trägt, anders als in Deutschland, nicht mit den Begriff "Klage". Der Begriff "Klage" taucht oft weder in der Überschrift, noch im Text auf. Daher ist besondere Vorsicht geboten, ob es sich bei dem zugestellten Schriftsatz, um eine Klage handelt, gegen die man sich verteidigen sollte. In Frankreich trägt die Klage überlicherweise die Überschrift "Ladung vor das Gericht in ...".

 

Die französische Klage folgt dem Aufbau:

-Nennung des Gerichts und der Parteien

-Anordnung des persönlichen Erscheinens oder die Bestellung des anwaltlichen Vertreters

-Sachverhalt

-rechtliche Grundlage

-Anträge an das Gericht

-ggfs. Beweismittel

 

Anders als in deutschen Klagen werden in Frankreich die eigentlichen Forderungen und Anträge an das Gericht erst ganz zum Schluss formuliert. Die Anträge müssen aber konkret und präzise sein.

Wichtig ist, dass in der Klageschrift entweder eine Frist angegeben wird, innerhalb dieser man sich verteidigen muss oder bereits ein erster Gerichtstermin. Ob bereits ein Gerichtstermin festgelegt wurde, hängt von dem Gericht ab.

 

II.Was passiert, wenn man eine Klage aus Frankreich ignoriert?

Wenn Ihnen eine Klage aus Frankreich zugestellt wurde und Sie ignorieren diese, kann der Richter nach Ablauf der Frist zur Verteidigung bzw. bei Nichterscheinen zu den Gerichtsverhandlungen ein Urteil sprechen, das lediglich auf der Argumentation und den Anträgen der Gegenseite beruht. Im konkreten Fall wird der Richter, mangels Verteidigung, nur prüfen, ob die Forderungen des Klägers schlüssig und begründet bzw. bewiesen sind. Der Richter kann Sie folglich bei Nichtverteidigung verklagen. Daher ist es wichtig, sich innerhalb der Frist einen Anwalt zu bestellen, der Gegenanträge einreicht und beantragt, die Klage abzuweisen.

 

III.Muss ein Anwalt eingeschaltet werden?

Vor einigen Gerichten ist es zwingend erforderlich, dass ein Anwalt eingeschaltet wird, beispielsweise vor den "Tribunal de Grande Instance" und in einigen Verfahren vor den Amtsgerichten. Wird kein Anwalt eingeschaltet, haben Sie keine Möglichkeit selber Gegenargumente vorzubringen.

 

IV.Muss der Anwalt/die Anwältin Franzose/Französin sein?

Die Staatsangehörigkeit des Anwalts spielt keine Rolle. Wichtig ist, dass der Anwalt in Frankreich zugelassen ist ("Avocat"). Es ist auch nicht erforderlich, dass der Anwalt am Ort des Gerichts seine Kanzlei hat. Die Verteidigung kann auch durch einen Anwalt, der an einem anderen Ort seinen Kanzleisitz hat ggfs. mit Postulationspartner geführt werden. Die Verfahren in Frankreich sind schriftlich, so dass ein Kollege vor Ort ggfs. die Schriftsätze einreichen könnte. In deutsch-französischen Fällen ist es ratsam einen Rechtsanwalt/Rechtsanwältin zu beauftragen, der über Kenntnisse des französischen und deutschen Rechts verfügt, da große Unterschiede zwischen beiden Rechtssystemen bestehen.

Vor den Gerichten, bei denen kein Anwaltszwang besteht, können Sie sich selbst verteidigen. Hier ist aber zu bedenken, dass zum einen ein persönliches Erscheinen vor Gericht und zum anderen juristische Kenntnisse erforderlich sind. Auch vor Amtsgerichten ("Tribunal d'Instance") ist die anwaltliche Vertretung möglich und ratsam.

 

V.Wer stellt eine Klage aus Frankreich zu?

In Frankreich sind die Parteien für die Zustellung verantwortlich. Der Kläger wird daher einen Gerichtsvollzieher in Frankreich mit der Zustellung beauftragen. Der Gerichtsvollzieher stellt Klagen, in denen die andere Partei in Deutschland ihren Sitz hat oder wohnt zunächst dem Amtsgericht des Wohnortes zu. Das deutsche Amtsgericht übernimmt schließlich die Zustellung. Eine Klage aus Frankreich werden Sie also von dem deutschen Amtsgericht erhalten.

 

VI.Zusammenfassung

Wenn Ihnen eine Klage aus Frankreich zugestellt wurde, müssen Sie Fristen und Gerichtstermine unbedingt einhalten, da Sie andernfalls verklagt werden können. Für alle Verfahren können Sie sich anwaltlich vertreten lassen und müssen so meist nicht selbst vor Gericht erscheinen.

 

Für weitere Auskünfte stehe  Ihnen gerne zur Verfügung. In ganz Frankreich übernehme ich Gerichtsverfahren Im Bereich Zivil- und Handelsrecht. Dafür verfüge ich über ein großes Netzwerk von Korrespondenzanwälten vor den französischen Gerichten, mit denen ich bei Bedarf zusammen arbeite.

 

Anika WISSSMANN
Rechtsanwältin & Avocat
Deutschland -  Frankreich