Gebrauchtwagenkauf in Frankreich

Was ist zu tun, wenn das Auto der Beschreibung nicht entspricht?

 

I.
Wenn ein Gebrauchtwagen gekauft wurde und sich erst nach Vertragsschluss und Bezahlung herausstellt, dass der Wagen den Ankündigungen und Beschreibungen nicht entspricht oder defekt ist, stellt sich die Frage, was zu tun ist und welche Ansprüche dem Käufer zustehen. Dies gilt um so mehr, wenn das Fahrzeug in Frankreich erworben wurde. Gerade beim Fahrzeugkauf stellt sich oft erst nach Vertragsschluss heraus, dass das Auto beschädigt oder gar kaputt ist oder einen Unfall hatte.

Zunächst stellt sich die Frage, welches Recht auf den Vertrag überhaupt anwendbar ist. In manchen Fällen sehen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Rechtswahl vor. Die Rechtswahlkausel ist aber nur dann wirksam, wenn sie wirksam in den Vertrag einbezogen wurde. Insbesondere bei Verbrauchern werden hier hohe Anforderungen gestellt.

 

II.
Ist auf den Vertrag das französische Recht anwendbar und wurden an dem Gebrauchtwagen Defekte festgestellt, die so vertraglich nicht vereinbart war und auf dessen Vorliegen der Gebrauchtwagenhändler nicht hingewiesen hat, liegt ein versteckter Mangel vor.

 

III.
Versteckter Mangel- was ist zu tun?

Zunächst muss dem Verkäufer der versteckte Mangel unverzüglich nach Entdeckung angezeigt werden. Unternimmt der Verkäufer nichts zur Mängelbeseitigung, so kann der Käufer Rücktritt vom Kaufvertrag und Schadensersatz fordern. Hierfür wird jedoch vorausgesetzt, dass es sich um einen erheblichen Mangel an dem Fahrzeug handelt.

Weigert sich der Verkäufer, den Gebrauchtwagen zurückzunehmen und Schadensersatz zu leisten, können die Ansprüche vor dem zuständigen Gericht geltend gemacht werden.

Im Vergleich zum deutschen Recht ist das französische Recht bei der Bemessung des Schadensersatzes großzügiger. So hat der Verkäufer nach französischem Recht keinen Anspruch auf Nutzungsentgelt für die Zeit, in der der Käufer das Fahrzeug gefahren hat.

 

Anika WISSMANN
Rechtsanwältin & Avocat