Vorverfahren und Beweissicherungsverfahren in Frankreich

Was tun im Vorverfahren / Beweissicherungsverfahren (Référé) vor dem französischen Gericht?

 

Die Vorverfahren oder Beweissicherungsverfahren dienen dazu, dem Richter Sachkenntnisse zu liefern, über die er nicht verfügt oder aber Beweise kurzfristig zu sichern.

Beispiel: Bei einer Immobilie in Frankreich treten nach der Übergabe Mängel auf. In einem Vorverfahren müssen diese Mängel dargelegt werden. Der Richter wird in dem Verfahren einen Sachverständigen ernennen, der ihm ein Gutachten über die Mängel und deren Ursachen erstellt.

 

Was tun, wenn der Gegner ein Vorverfahren eingeleitet hat?

In jedem Fall sollte man sich im Vorverfahren verteidigen, seine Position darlegen und entsprechende Anträge stellen. Jede Partei, vorausgesetzt sie verteidigt sich, wird vom Richter gehört werden. Zudem ist der vom Richter ernannte Sachverständige gehalten, die Argumentation jeder Partei zu berücksichtigen.

 

Was kann passieren, wenn man sich im Vorverfahren vor dem französischen Gericht nicht verteidigt?

Selbst wenn man der Ansicht ist, dass das französische Gericht nicht zuständig wäre, sollte man sich in jedem Fall verteidigen und am Vorverfahren teilnehmen. Unter Umständen erklärt sich das französische Gericht für zuständig. Nicht selten übernimmt der Richter in seinem Urteilsspruch die Feststellungen des Sachverständigen. Es ist also im Nachhinein kaum noch möglich, darauf Einfluss zu nehmen.

Verteidigt man sich im Vorverfahren/ Beweissicherungsverfahren vor dem Gericht in Frankreich nicht, so kann der Richter eine Entscheidung erlassen, die sich auf die Anträge der Gegenseite stützt.

 

Was tun, wenn das Gutachten schon erstellt wurde?

Unter Umständen kann vor Gericht die Nichtigkeit des Gutachtens moniert werden. Dafür müssten jedoch die Voraussetzungen vorliegen, d.h. der Sachverständige müsste geltendes Recht verletzt haben.

 

Anika WISSMANN
Rechtsanwältin & Avocat
Deutschland - Frankreich