Deutschland und Frankreich verstärken ihre Zusammenarbeit und Koordination

Auf der Grundlage des Vertrages von Aachen soll die deutsch-französische Koordination ausgebaut werden

 

Deutschland und Frankreich waren schon seit vielen Jahren Partner und haben sich in vielen Punkten abgesprochen.

Ausgangspunkt war insbesondere der Elysée-Vertrag aus dem Jahr 1963. Der Elysée-Vertrag von 1963 hat einen großen Beitrag zur Aussöhnung beider Länder geleistet.

Am 22. Januar 2019 wurde der Elysée-Vertrag durch den Vertrag von Aachen ergänzt. Der Elysée-Vertrag, der damals die Aussöhnung und die bilaterale Zusammenarbeit gefordert hatte, bleibt vollumfänglich bestehen und wird von dem Aachener Vertrag nunmehr ergänzt.

Ziel des Aachener Vertrages ist, die Zusammenarbeit weiter zu fördern:

Auf politischer Ebene sollen in allen Bereichen Konsultationen vor EU-Gipfeln stattfinden, um sich abzusprechen und um möglichst zu einem gemeinsamen Standpunkt zu gelangen.

Vereinbart wurde auch eine stärkere militärische Zusammenarbeit.

Der Vertrag von Aachen soll auch das Wirtschaftsrecht beider Länder harmonisieren.

Darüber hinaus soll in der Bevölkerung der gegenseitige Spracherwerb gefördert werden. Insbesondere in den Grenzregionen wie in der Ortenau oder im Elsass sollen mehr zweisprachige Kindertagesstätten und Schulen eingerichtet werden. Auch die Anerkennung von Berufsabschlüssen, Diplomen und Universitätsabschlüssen soll erleichtert werden.

Angestrebtes Ziel ist auch, in den Grenzregionen (beispielsweise Straßburg oder Ortenau) die jeweils andere Sprache zuzulassen. Bisher ist es nicht möglich von Behörden, Gerichten oder anderen öffentlichen Stellen Dokumente in der jeweils anderen Sprache zu erhalten.

Derzeit bleibt abzuwarten, wie die geplanten Ziele umgesetzt werden.

 

Anika WISSMANN
Rechtsanwältin & Avocat