Familienrecht Frankreich- Das französische Sorgerecht

Väter können leichter das Sorgerecht für ihr Kind erhalten

I.
Was ist die elterliche Sorge?

Die elterliche Sorge umfasst das Recht aber auch die Pflicht, für ihr minderjähriges Kind zu sorgen und zwar für die Person wie auch für das Vermögen. Es umfasst auch das Recht, das Kind zu vertreten und wichtige Entscheidungen für das Kind zu treffen.

 

II.
Wer hat die elterliche Sorge?

Sind die Eltern miteinander verheiratet, haben sie grundsätzlich beide die elterliche Sorge.

Bei nicht miteinander verheirateten Eltern hat zunächst nur die Mutter das Sorgerecht.

Erkennt der Vater das Kind bis zum ersten Lebensjahr an, so erhält er dadurch auch das Sorgerecht.
Ausnahmen davon bestehen nur dann, wenn die Mutter dem widerspricht.

In Frankreich haben es Väter daher deutlich leichter das Sorgerecht für ihr Kind zu erhalten.

Während es in Deutschland erforderlich ist, dass die Mutter ihr Zustimmung zur gemeinsamen Sorge gibt, so genügt in Frankreich die Anerkennung des Kindes.

 

III.
Was geschieht, wenn das Kind erst nach dem ersten Lebensjahr anerkannt wird?

Wer das Kind erst nach dem ersten Lebensjahr anerkennt, bekommt nicht automatisch die elterliche Sorge.

Diese wird ihm erst dann zugesprochen, wenn er sich an das zuständige Gericht wendet und dies beantragt.

 

IV.
Welche Möglichkeiten bestehen, wenn die Mutter der gemeinsamen Sorge widerspricht?

Wenn die Mutter der gemeinsamen Sorge widerspricht, muss sich der Vater an das zuständige Gericht wenden und die gemeinsame Sorge gerichtlich beantragen. Der Richter wird eine Entscheidung über die elterliche Sorge sprechen und ggfs. dem einen Elternteil das Sorgerecht zuerkennen.

 

V.
Umzug des Kindes nach Frankreich- was ändert sich?

Sobald ein Kind von Deutschland nach Frankreich umgezogen ist, unterfällt es unter das französische Recht. Das bedeutet, dass Gerichte in Frankreich nach französischem Recht über die Kindessorge entscheiden.

In Frankreich ist die gemeinsame Sorge der Eltern für ihr Kind die Regel. Die Sorge für das Kind wird nur dann entzogen oder nicht erteilt, wenn gravierende Gründe vorliegen. Entscheidend ist das Wohl des Kindes.

Für Väter, die in Deutschland kein Sorgerecht für ihr Kind hatten, bietet sich daher die Möglichkeit, in Frankreich das Sorgerecht entweder durch Anerkennung oder durch Antrag an das Gericht zu erhalten.

 

Anika WISSMANN
Rechtsanwältin & Avocat