Kindesentführung Frankreich

Was tun bei internationaler Kindesentführung?

 

Was man unter internationaler Kindesentführung versteht

Unter den Begriff internationale Kindesentführung fallen die Sachverhalte, in denen ein Kind gegen den Willen des anderen sorgeberechtigten Elternteils in ein anderes Land verbracht wird oder dort zurückgehalten wird.

Lebt ein Kind beispielsweise bei dem Elternteil in Deutschland und bringt der andere Elternteil aus Frankreich das Kind nach den Ferien nicht zurück, so liegt ein Fall der internationalen Kindesentführung vor.

 

Was können die Folgen der Kindesentführung sein?

Oft versucht ein Elternteil durch einen Umzug mit dem Kind oder durch die Zurückbehaltung des Kindes Fakten zu schaffen. Das Kind soll in dem anderen Land seinen Wohnsitz begründen. Oftmals werden in diesem Land vor Gericht Anträge gestellt und es wird auf eine Sorgerechtsentscheidung hingewirkt.

 

Was ist im Fall einer Kindesentführung zu tun?

Bei einer Kindesentführung ist grundsätzlich schnelles Handeln geboten, damit ein Kind am neuen Aufenthaltsort keinen Wohnsitz begründet.

Im Falle einer Kindesentführung ins Ausland ist die zentrale Behörde des Heimatlandes zu informieren, die jeder Mitgliedsstaat eingerichtet hat. In Deutschland ist das Bundesamt für Justiz in Bonn die zentrale Behörde.

Die zentrale Behöre wird die des Aufenthaltsortes informieren.

Ziel des Verfahrens ist es, die Rückführung des Kindes zu erreichen. Der Antrag auf Rückführung muss aber von den dem Elternteil oder durch einen Anwalt bei dem zuständigen Gericht gestellt werden.

Das Verfahren richtet sich nach dem Haager Übereinkommen vom 25.10.1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung, auch Haager Kindesentführungsübereinkommen HKÜ genannt.

 

Wird ein Antrag auf Rückführung gestellt, werden evtl. eingeleitete Sorgerechtsverfahren ausgesetzt. Das bedeutet, es darf keine Entscheidung über die elterliche Sorge getroffen werden, solange das Verfahren wegen Kindesentführung und Rückführung läuft.

 

Für weitere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Anika WISSMANN
Rechtsanwältin
Avocat