Frankreich: Das Verfahren für Scheidungen wird geändert

Zum 01.01.2021 sind einige Änderungen für Scheidungsverfahren in Frankreich in Kraft getreten

Für Scheidungen in Frankreich ergeben sich ab dem 01.01.2021 einige Änderungen.

Grundlage der Änderungen ist das Décret vom 17. Dezember 2019. Zum 01. Januar 2021 treten allerdings nur Änderungen für das Scheidungsverfahren ein. Die Änderungen für Verfahren wie Kindschaftsrecht, Teilungsverfahren etc. treten erst am 01.07.2021 in Kraft.

 

 

Für Scheidungen in Frankreich ergeben sich ab Januar 2021 u.a. folgende wichtige Änderungen:

Scheidungsanträge müssen bereits den Gerichtstermin enthalten.

Weiterhin ist bereits vorab anzugeben, ob Anträge über vorläufige Maßnahmen gestellt werden.

Bereits zu Beginn des Verfahrens besteht Anwaltspflicht. Vor den Änderungen konnten die Parteien auch ohne Anwalt wirksam Scheidung bei Gericht einreichen. Erst nach dem ersten Termin bestand die Pflicht, sich anwaltlich vertreten zu lassen. Bereits der Antrag auf Scheidung muss nun also durch einen Anwalt gestellt werden.

Künftig wird über die Anträge auf vorläufige Maßnahmen in einem separaten Termin beraten werden.

Zwischen erstem und zweitem Termin werden 15 Tage liegen. In diesem Zeitraum kann die Anhörung von Kindern stattfinden, es können Schriftsätze ausgetauscht werden etc.

Die Neuerungen gelten aber nur für Scheidungen, die nach dem 01.01.2021 eingereicht werden.

Anika WISSMANN
Rechtsanwältin & Avocat