Die bisherige Brüssel IIa Verordnung über die Zuständigkeit, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend der elterlichen Verantwortung und über internationale Kindesentführungen wird neu geregelt.
Ab dem 01.08.2022 gilt die Brüssel IIb Verordnung (EU 2019/1111) und ersetzt damit die bisherige Brüssel IIa Verordnung.
Die neue Verordnung wird erhebliche Änderungen mit sich bringen:
So werden die Regelungen über die Zuständigkeit geändert, sowie die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen.
Die neue Verordnung wird außerdem die Anhörung von Kindern und das Kindeswohl stärken.
Die Kindesanhörung hat ausdrücklich Aufnahme in der neuen Verordnung gefunden.
Außerdem wurde das Verfahren bei Kindesentführung reformiert. Auch in diesem Verfahren wird verstärkt auf die Kindesanhörung gesetzt.