Das "certificat de coutume"

Im Falle einer deutsch-französischen Ehe oder einer internationalen Adoption muss üblicherweise ein certificat de coutume vorgelegt werden

 

Im deutsch-französischen Familienrecht kann von französischen Stellen ein "certificat de coutume" verlangt werden.

Bei dem "certificat de coutume" handelt es sich um ein Rechtsgutachten bzw. eine Bescheinigung über das deutsche Recht. Durch dieses Rechtsgutachten soll  der Rechtsanwender in Frankreich in die Lage versetzt werden, deutsches Recht anzuwenden, ohne dafür eigene Recherchen anstellen zu müssen.

 

Verlangt wird ein "certificat de coutume" oft im Fall einer Eheschließung oder einer Adoption.

 

Im Fall der Eheschließung eines deutschen Staatsangehörigen wird durch das "certificat de coutume" bestätigt, dass dieser die Ehe in einem anderen Land eingehen kann.

 

Im Fall der Adoption benötigt die französische Stelle eine Übersicht über das deutsche Recht und deren Voraussetzungen einer Adoption.

 

Für die Eheschließung kann ein "certificat de coutume" durch das zuständige deutsche Standesamt erstellt werden.

 

Das "certificat de coutume" für eine Adoption wird durch einen Rechtsanwalt erstellt.

 

Die Kanzlei Wissmann kann ein "certificat de coutume" für den Einzelfall entsprechend der geforderten Angaben erstellen.