Inkasso in Frankreich

Deutsch-Französisches Forderungsmanagement

Der Forderungseinzug wird in Frankreich mit einer Mise en demeure (Zahlungsaufforderung) in Gang gesetzt. Die Mise en demeure, die dem Schuldner per Einschreiben mit Rückschein zugestellt wird, enthält eine letzte Zahlungsaufforderung innerhalb einer gesetzten Frist. 

Nach der Mise en demeure können Verzugszinsen geltend gemacht werden. Oftmals führt bereits dieses außergerichtliche Verfahren zum Erfolg, wenn der Schuldner eine Zahlungsaufforderung von einem französischen Rechtsanwalt (Avocat) erhält und mit einem gerichtlichen Verfahren rechnen muss.

Ist die Forderungsbeitreibung mittels der Mise en demeure nicht erfolgreich, so kann entweder ein gerichtliches Mahnbescheid beantragt oder Klage beim zuständigen französischen Gericht erhoben werden.

1) Der gerichtliche Mahnbescheid

Ein Mahnbescheid kann bei Gericht beantragt werden, wenn sich die Forderung zweifelsfrei beweisen lässt. Dafür müssen dem Gericht die erforderlichen Nachweise in französischer Sprache übergeben werden. Der Schuldner hat in diesem Verfahren einen Monat Zeit, um sich zu verteidigen. Tut er dies nicht, so ergeht ohne mündliche Verhandlung ein Mahnbescheid. Erhebt der Schuldner Widerspruch, so kommt es zu einer mündlichen Verhandlung.

 

2) Das Klageverfahren vor dem französischen Gericht

Nach Zustellung der Mise en demeure kann Klage beim zuständigen französischen Gericht eingereicht werden. Wenn keine anderslautende Gerichtsstandvereinbarung getroffen wurde, ist das Gericht am Wohnort des Schuldners zuständig. Im Gegensatz zum Mahnverfahren ist das Klageverfahren zeitaufwändiger, da sich ein Gerichtsverfahren über mehrere Monate hinzieht. Dieser Weg des Inkassos ist immer dann geboten, wenn sich die Forderung nicht zweifelsfrei belegen lässt. Im Prozess können die Rechtsanwaltskosten geltend gemacht werden. Im Fall des erfolgreichen Inkassos wird der Schuldner verurteilt werden, an den Gläubiger eine Pauschale zu zahlen, die die Rechtsanwaltskosten und Auslagen teilweise decken soll.

 

Anika WISSMANN
Rechtsanwältin & Avocat
Deutschland - Frankreich